Der Gesuchsteller wurde mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend total CHF 2'400.00, bestraft, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurde ihm eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 600.00 auferlegt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wurde auf 10 Tage festgesetzt und es wurden ihm Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Gesuchsteller am 26. März 2019 Einsprache. Mit Eingabe vom 28. Mai 2019 zeigte Rechtsanwältin B.________ ihre Mandatierung durch den Gesuchsteller an.