Der Beschuldigte zeigte sich in der Einvernahme anlässlich der Hauptverhandlung zwar durchaus einsichtig und beteuerte, dass er aus den Administrativmassnahmen gelernt habe (pag. 113). Dies vermag indessen nichts an dem Umstand zu ändern, dass der Beschuldigte mit dem hier zu begründenden Urteil vom 10.05.2022 bereits zum dritten Mal aufgrund einer Widerhandlung gegen strassenverkehrsrechtliche Vorschriften zu einer Geldstrafe verurteilt wird.