Nach Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25% resultiert daraus ein Tagessatz von CHF 160.00. Im Ergebnis beläuft sich die Geldstrafe damit auf 15 Tagessätze zu CHF 160.00, ausmachend CHF 2'400.00. 15.5 Vollzug Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).