121) sowie die Tatsache, dass er nach wie vor in der gleichen Position (und wohl auch in der gleichen Firma) tätig ist, ist davon auszugehen, dass es sich beim obgenannten Betrag um den monatlichen Nettolohn ohne Anteil eines 13. Monatsgehalts handelt und dieses somit noch hinzuzurechnen ist. Das jährliche Nettoeinkommen des Beschuldigten (inkl. 13. Monatslohn) beträgt damit CHF 79'131.00 – was in etwa seinem Jahreseinkommen 2021 entspricht (pag. 121) – und das monatliche Einkommen rund CHF 6'590.00. Nach Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25% resultiert daraus ein Tagessatz von CHF 160.00.