Im Strafverfahren verhielt sich der Beschuldigte korrekt, was sich ebenfalls neutral auswirkt. Insgesamt fallen die Täterkomponenten aufgrund der einschlägigen Vorstrafen sowie des schlechten automobilistischen Leumunds des Beschuldigten straferhöhend, nämlich im Umfang von vier Tagessätzen, ins Gewicht.