Weiter ist diesem Auszug auch zu entnehmen, dass dem Beschuldigten bereits im Juni 2010 sowie im April 2012 der Lernfahrausweis bzw. der Ausweis entzogen werden musste (wegen Angetrunkenheit sowie schwerer Widerhandlung für vier Monate [pag. 292 f.] bzw. wegen Angetrunkenheit für einen Monat [pag. 292]). Die Strafempfindlichkeit ist durchschnittlich, was neutral zu gewichten ist. Im Strafverfahren verhielt sich der Beschuldigte korrekt, was sich ebenfalls neutral auswirkt.