lung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und wegen (einfacher) Verletzung von Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend CHF 12'800.00, verurteilt. Dabei wurde für eine Teilstrafe von 80 Tagessätzen der bedingte Vollzug gewährt und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. Auch zu diesem Urteil wurde noch eine Busse von CHF 600.00 ausgesprochen (pag.