sowie pag. 279). Der Beschuldigte ist nicht verheiratet und hat – soweit ersichtlich – auch keine Kinder (pag. 112 Z. 31 und pag. 280). Negativ wirken sich indes die Vorstrafen des Beschuldigten aus. Am 12. April 2013 wurde er von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen grober Verkehrsregelverletzung sowie wegen Übertretung der Verkehrszulassungsverordnung zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend CHF 2'200.00, bei einer Probezeit von drei Jahren und zu einer Busse in der Höhe von CHF 600.00 verurteilt.