Wären solche Fussgänger vom Anhänger jedoch getroffen worden, hätte dies aufgrund des Gewichts des Anhängers zu schlimmen Verletzungen führen können. Mit der Vorinstanz ist weiter festzuhalten, dass die hier tangierten Gesetzesbestimmungen zentrale Regeln darstellen und unmittelbar der Verkehrssicherheit und dem Schutz von Leib und Leben dienen, zumal sich ein Anhänger vollständig der Kontrolle des Fahrzeugführers entzieht, sobald er sich vom Zugfahrzeug abgelöst hat. Überdies führte der hier zu beurteilende Vorfall zu einem Schaden von lediglich CHF 2'100.00 (pag. 5), welcher sich somit in Grenzen hielt.