Der Anhänger überquerte nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ungebremst die Gegenfahrbahn und den Radstreifen und krachte anschliessend in einen Baum, wobei er auch noch eine Plakatwand touchierte. In Anbetracht dessen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dieser Strecke immerhin 50 km/h betrug und der 700 bis 750 kg schwere Anhänger ungebremst über die Gegenfahrbahn und den Radstreifen rollte, hätte weitaus Schlimmeres als lediglich der Zusammenprall mit einem Baum bzw. einer Plakatwand passieren können.