Es ist nicht dem Verhalten des Beschuldigten, sondern einzig dem Zufall zu verdanken, dass weder ein entgegenkommendes Fahrzeug oder Fahrrad, noch Fussgänger vom Anhänger getroffen wurden. Der Anhänger überquerte nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ungebremst die Gegenfahrbahn und den Radstreifen und krachte anschliessend in einen Baum, wobei er auch noch eine Plakatwand touchierte.