12. Anwendbares Recht Die hier zu beurteilende Tat ereignete sich am 17. August 2021 und damit nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB am 1. Januar 2018. Es ist damit geltendes Recht anzuwenden. 13. Theoretische Grundlagen der Strafzumessung Für die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung kann auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 154 f., S. 17 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).