Der Anhänger hätte ohne Weiteres in ein entgegenkommendes Fahrzeug oder Fahrrad krachen und dabei einen beträchtlichen Schaden anrichten können. Hinzu kommt, dass der Anhänger geradewegs auf ein Trottoir zusteuerte, auf welchem sich ebenso Fussgänger hätten befinden und dabei getroffen werden können. Dass der Anhänger nur in einen Baum krachte, ist somit ebenfalls ein glücklicher Zufall. Damit lag die Möglichkeit der Verwirkli-