_ zu befahren. Nach dem Kreisverkehrsplatz habe der Beschuldigte in den Seitenspiegel geschaut und bemerkt, dass sich der Anhänger selbstständig gemacht habe. Dieser sei auf der Seite der H.________ (Fluss) in einen Baum gefahren und habe dabei auch noch eine Plakatwand touchiert. Vom Unfallhergang wurde eine Skizze erstellt (pag. 3). Aufgrund dieser Skizze sowie gestützt auf die Fotoaufnahme gemäss Pagina 15 wird klar, dass sich der Anhänger zu dem Zeitpunkt von der Kupplung gelöst haben muss, als der Beschuldigte die Kurve fuhr und anschliessend auf die E.________ einbog. Hätte sich der Anhänger, wie von der Vorinstanz angenommen, nämlich