Die Feststellungen im Bericht widerlegen zudem die Aussagen des Beschuldigten, wonach er vor der Abfahrt visuell geprüft habe, ob der grüne Bereich des Kontrollschilds sichtbar sei (pag. 9). Wie eben ausgeführt, wiesen weder das Zugfahrzeug noch die Anhängerkupplung bzw. deren Verbindung technische Mängel auf, was sich zweifelsohne aus der Prüfung vor Ort ergibt. Dass sich der Anhänger damit «einfach so» bzw. trotz sichtbarem grünen Bereich des Kontrollschilds von der Kupplung des Zugfahrzeugs gelöst hätte, ist sehr unwahrscheinlich. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Kontrollstift einen Defekt gehabt und damit ein korrektes Ankuppeln suggeriert hatte (vgl. pag.