8 Anwesenheit des Beschuldigten ordnungsgemäss zusammengekoppelt worden seien. Das Abreissseil sei dabei nicht angebracht worden, zumal dieses nicht komplett gewesen sei. Anschliessend habe man die Deichsel des Anhängers mit Hilfe eines mobilen Wagenhebers um 12 cm angehoben, wobei sich auch das Heck des Lieferwagens angehoben habe. Bei diesem Anheben hätten starke Zugkräfte auf die Anhängerkupplung gewirkt, welche jedoch trotz des Drucks nicht aufgegangen sei. Dies besage, dass die Verbindung zwischen Deichsel und Kugelkopf in Ordnung gewesen sei (pag.