8. Sachverhalt 8.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 11. Januar 2022 Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 11. Januar 2022 folgendes Verhalten vorgeworfen (pag. 41; vgl. auch Ziff. 7 hiervor): A.________ fuhr einen Lieferwagen, wobei sich der Anhänger vom Zugfahrzeug löste und links über den Fahrstreifen des Gegenverkehrs fuhr und danach in einen Baum krachte und gleichzeitig noch eine Plakatwand touchierte. A.________ hatte das Zugfahrzeug und den Anhänger nicht vorschriftsund ordnungsgemäss zusammengekoppelt und brachte die Sicherheitsverbindung nicht an. 8.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt