7. Verletzung des Anklagegrundsatzes Der Beschuldigte rügt mit Berufungsbegründung vom 14. Juli 2022 eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. Konkret führt er dazu aus, aus dem Anklagesachverhalt würden keinerlei Ausführungen zum subjektiven Tatbestand ergehen. Es werde weder umschrieben, dass der Beschuldigte wissentlich und willentlich und damit vorsätzlich gehandelt habe, noch würden sich Ausführungen zu einer Sorgfaltspflichtverletzung, zur Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des eingetretenen Erfolges sowie einer Zumutbarkeit zur Vornahme der unterlassenen und gebotenen Handlung finden;