2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 12. Mai 2022 namens und im Auftrag des Beschuldigten fristgerecht Berufung an (pag. 134). Die Berufungserklärung datiert vom 8. Juni 2022 und ging ebenfalls frist- und formgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 171 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 14. Juni 2022 mit, auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren zu verzichten (pag. 207 f.).