1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) vom 10. Mai 2022 wurde der Beschuldigte und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der groben Verletzung von Verkehrsregeln, grobfahrlässig begangen am 17. August 2021 in C.________, schuldig erklärt. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde er zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 160.00, ausmachend CHF 2'400.00, und zur Bezahlung der gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'100.00 verurteilt (pag. 130, Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).