Sodann erscheint die Kammer das Verfassen des Plädoyers, Rechtsabklärungen etc. vom 9. November 2022 mit sechs Stunden als übersetzt, konnte die Verteidigung die Anträge und deren Begründung in grossen Teilen von der erstinstanzlichen Verhandlung übernehmen und ging es «nur» noch um die Landesverweisung. Die Kammer erachtet daher einen Aufwand von gesamthaft 16 Stunden als angemessen. Die Kammer setzt die amtliche Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren demnach auf CHF 3'463.65 (inkl. Auslagen und MWST) fest.