35 (pag. 1401 f.). Der angegebene Aufwand scheint grundsätzlich angemessen, wobei zufolge kürzerer Dauer der Berufungsverhandlung eine Kürzung um zwei Stunden erfolgt. Sodann erscheint die Kammer das Verfassen des Plädoyers, Rechtsabklärungen etc. vom 9. November 2022 mit sechs Stunden als übersetzt, konnte die Verteidigung die Anträge und deren Begründung in grossen Teilen von der erstinstanzlichen Verhandlung übernehmen und ging es «nur» noch um die Landesverweisung.