Gleiches muss für die hier begangenen Delikte gelten, auch wenn sie nicht primär aus pekuniären Motiven begangen wurden. So liegt hier eine grosse Anzahl an einzelnen Tathandlungen vor und es wurden z.T. grössere Mengen an harten Drogen (insgesamt rund 300g Kokain) umgesetzt. Bei harten Drogen wie dem Kokain ist die Gefahr einer dauerhaften körperlichen Schädigung etwa durch eine Überdosis oder eine schnelle körperliche Abhängigkeit erheblich grösser. Gesamthaft betrachtet muss vorliegend von einer insgesamt schweren Straftat ausgegangen werden, was sich denn auch in der ausgesprochenen Freiheitsstrafe von zwei Jahren widerspiegelt.