Ob dieser Zustand weiter anhält, kann dahingestellt werden, zumal ehemals Drogensüchtige stets rückfallgefährdet sind. Zudem ist dem Beschuldigten zur Last zu legen, dass er bereits einen Monat nach Entlassung aus der Untersuchungshaft erneut und einschlägig delinquierte. Weiter sind auf den Beschuldigten nicht getilgte Verlustscheine von CHF 233'189.35 und offene Betreibungen von über CHF 120'000.00 per 26. September 2022 eingetragen (pag. 1318 ff.). Somit wurde und wird durch den Beschuldigten weder die straf- noch die zivilrechtliche Rechtsordnung der Schweiz respektiert.