Dem steht auch nicht entgegen, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft war und seit dem 16. Mai 2018 nicht wieder straffällig geworden ist. Immerhin hat sich der Beschuldigte der mehrfachen Widerhandlungen gegen das BetmG in 23 Fällen schuldig gemacht und seine deliktische Tätigkeit zog sich über eine Dauer von einem halben Jahr hin. Zwar hat er sich eigenen Angaben zufolge erfolgreich vom Drogenhandel und auch vom Drogenkonsum distanzieren können. Ob dieser Zustand weiter anhält, kann dahingestellt werden, zumal ehemals Drogensüchtige stets rückfallgefährdet sind.