Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Vergesslichkeit und Depression sind – wenn überhaupt – einzig mit Medikamenten behandelbar. Diese Beschwerden können ebenso im Ausland behandelt werden, wie dies in der Schweiz der Fall wäre, wobei auf das hiervor zum Beschuldigten Gesagte verwiesen werden kann. Worin die konkrete Behandlung der Ehefrau im Inselspital genau bestehen soll, ergibt sich aus den Berichten nicht. Der Ehefrau des Beschuldigten scheint es jedenfalls heute so gut zu gehen, dass sie einer regelmässigen Arbeit als M.________ nachgehen und gar aufstocken kann.