Dass ausländische Gesundheitssysteme weitestgehend nicht dem schweizerischen Standard entsprechen, ist gerichtsnotorisch, kann für sich alleine aber keinen Grund für die Annahme eines Härtefalls bilden. Auch die genannten finanziellen Hürden, die den Zugang zur medizinischen Versorgung allenfalls behindern könnten, erscheinen nicht unüberwindbar. So bringt der Beschuldigte vor, man müsse eine Vorschussgebühr von EUR 200.00-300.00 bezahlen, bevor eine Behandlung begonnen werden könne.