Für die höchst spekulative Annahme, wonach dem Beschuldigten ein Bein amputiert werden müsse, wie dies der Hausarzt ohne sachliche Begründung prophezeit, liegen vorliegend keinerlei Hinweise vor. Weiter gibt es keine Hinweise, dass die minimalinvasiven Stent-Operationen, sofern solche überhaupt notwendig werden würden, nicht auch in Serbien durchgeführt werden könnten. Dass ausländische Gesundheitssysteme weitestgehend nicht dem schweizerischen Standard entsprechen, ist gerichtsnotorisch, kann für sich alleine aber keinen Grund für die Annahme eines Härtefalls bilden.