Weiter erscheint schleierhaft, wie der Hausarzt unter Ziff. 4 zum Schluss kommen kann, es sei sehr wahrscheinlich, dass der Beschuldigte ein Bein verlieren werde und, sollte sich sein Zustand dann noch mehr verschlechtern, «weitere schwerwiegende Amputationen die Folge sein» würden. Damit insinuiert der Arzt, dass es schon erste Amputationen gegeben hat, was nicht aktenkundig ist. Ausserdem ist der Verlust eines Beines nicht die unausweichliche Folge einer pAVK, zumal die Verschlechterung des Zustands durch Verbesserung der Risikofaktoren aufgehalten werden