Weiter bezog der Beschuldigte Sozialhilfe und aktuell bezieht er diese auch wieder. So wurde laut Bestätigung des Sozialdienstes vom 26. September 2022 der Beschuldigte zusammen mit seiner Ehefrau im April 2018 mit CHF 3’988.50 unterstützt. Seit Mai 2022 wird das Ehepaar wiederum unterstützt. Der bisher ausbezahlte Betrag beläuft sich auf CHF 14'371.55 (Bericht ABEV, pag. 1315). Insofern ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte nunmehr von der Sozialhilfe abhängig ist, was ebenfalls gegen eine wirtschaftliche Integration in der Schweiz spricht.