Zwar sei er bei Temporärbüros gemeldet, dies ändert aber nichts daran, dass der Beschuldigte gemäss seinen eigenen Angaben – wenn auch nicht im Bereich des J.________ – in anderen Bereichen arbeiten könnte und dennoch nicht arbeitet. Die Arbeits- und Einkommenssituation des Beschuldigten ist damit alles andere als konstant und gesichert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass seine Arbeits- und Einkommenssituation auch schon vor dem F.________ der Ehefrau nicht gesichert war. Weiter bezog der Beschuldigte Sozialhilfe und aktuell bezieht er diese auch wieder.