Seine Arbeitssituation war folglich im Laufe der Jahre stets ungewiss. Auch anlässlich der Berufungsverhandlung am 10. November 2022, also ein halbes Jahr später, sah die Situation immer noch gleich aus. Seine Bemühungen, Arbeit zu finden, beschränken sich grundsätzlich auf nicht landesübliche Kanäle, wie das Fragen bei Landsleuten, ob sie ihm Arbeit hätten. Zwar sei er bei Temporärbüros gemeldet, dies ändert aber nichts daran, dass der Beschuldigte gemäss seinen eigenen Angaben – wenn auch nicht im Bereich des J.________ – in anderen Bereichen arbeiten könnte und dennoch nicht arbeitet.