Zwischenzeitlich war er aber immer wieder arbeitslos und wurde vom RAV unterstützt. So gab er anlässlich der Schlusseinvernahme vor der Staatsanwaltschaft an, wegen Corona habe er nicht viel Arbeit, deshalb sei es ihm jetzt ein bisschen langweilig (pag. 323 Rz. 16 f.). Keineswegs besser sah es auch anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung am 21. Februar 2022 aus, als der Beschuldigte angab, er sei seit vier Monaten arbeitslos und suche einen Job als K.________ oder L.________. Seine Arbeitssituation war folglich im Laufe der Jahre stets ungewiss.