Zudem schickte der Beschuldigte seine Frau nach Serbien, als gegen ihn das Vorverfahren lief bzw. er wiederholt von der Polizei einvernommen wurde (pag. 325 Rz. 74 f.). Er habe dies getan, weil er Angst um seine Frau hatte, dass sie zuhause eine Dummheit mache (und wie er später präzisiert, Suizid begehe; vgl. pag. 344 Rz. 775), mithin zu ihrem Schutz. Insofern ist davon auszugehen, dass die Ehefrau in Serbien grundsätzlich gut aufgehoben ist und es auch für sie keine übertriebene Härte bedeuten würde, in Serbien zu leben (zur gesundheitlichen Situation siehe nachfolgend).