19 11. Erwägungen der Kammer 11.1 Vorliegen eines Katalogdelikts Der Beschuldigte ist serbischer Staatsangehöriger. Er ist somit Ausländer i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB. Er wurde von der Vorinstanz rechtskräftig wegen Widerhandlungen gegen Art. 19 Abs. 2 BetmG verurteilt. Damit ist gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB die Anordnung einer Landesverweisung grundsätzlich zwingend. 11.2 Vorprüfung