Die Behandlung der pAVK benötige eine gesunde Lebensweise, welche auch in Serbien möglich sei. Auch die entsprechende medikamentöse Behandlung sei in Serbien möglich. Sowohl den Diabetes als auch die pAVK spreche daher nicht gegen einen Landesverweis. Auch die Situation der Ehefrau spreche nicht gegen einen Landesverweis. Diese könne mitgehen oder bei einem der Kinder bleiben. Die Ehefrau arbeite und es sei sogar vorgesehen, dass sie mehr arbeite. Die Ehefrau sei daher selbständig und erhalte Hilfe von den Kindern, wenn sie nicht zurück nach Serbien gehe.