Es sei nicht klar, ob die entsprechende Behandlung in Serbien möglich sei. Dr. AJ.________ sei ein Landsmann und habe geschrieben, dass die für den Beschuldigten notwendige medizinische Versorgung in Serbien nicht fortgeführt werden könne und er damit mit Sicherheit das Bein verlieren werde. Im weiteren Bericht habe er geschrieben, dass die Krankheit pAKV in Serbien nicht behandelt werden könne. Das Gericht habe auf ein medizinisches Gutachten verzichtet. Gestützt auf die vorliegenden Unterlagen müsse daher davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte bei einer fehlenden Behandlung den Fuss oder gar das Bein durch absterbendes Gewebe verlieren werde.