Die frühere Spielsucht habe leider zu einem grossen Schuldenberg geführt. Seit dem Jahr 2020 habe der Beschuldigte aber keine weiteren Schulden mehr angehäuft. Der Betreibungsregisterauszug habe sich seither nicht mehr verändert. Dies zeige auch der Bericht der Berner Schuldenberatung vom 18. Februar 2022. Dieser erkläre die Schulden und dass der Beschuldigte seit 2008 in die Schuldenberatung gehe. Der Beschuldigte sei nie auf der faulen Haut gelegen, daher sei die aktuelle Abhängigkeit von der Sozialhilfe für den Beschuldigten sehr schwierig. Es handle sich aber nur um eine geringe Unterstützung.