Zwischendurch müsse sie beim Arbeiten auch immer wieder Pausen einlegen. Es sei bei ihr schon vorgekommen, dass sie sich in der Stadt verirrt habe. Er habe sie deshalb abholen gehen müssen. Für die Ehefrau sei es aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands auch schwierig, Deutsch zu erlernen. Daher fungiere der Beschuldigte auch als Dolmetscher. Folglich müsse er sie auch oft an die Termine begleiten. Trotz dieser einschneidenden Einschränkungen sei der IV-Antrag der Ehefrau abgewiesen worden. Der Beschuldigte habe aufgrund dieser intensiven Betreuung seiner Ehefrau nicht noch Zeit einem regen Vereinsleben teilzunehmen.