Sodann komme ihm ein minimaler Geständnisrabatt zu. Eine besondere Strafempfindlichkeit sei nicht ersichtlich. Insbesondere der Umstand, dass seine Frau einen F.________ erlitten habe und auf seine Unterstützung angewiesen sei, könne nicht berücksichtigt werden. Gemäss seinen eigenen Aussagen habe seine Frau eine Teilzeitarbeit aufgenommen und könne damit in einem beschränkten Umfang den Lebensunterhalt (mit-)finanzieren und ihr Leben teilweise selbständig führen (pag.