3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung (Art. 194, 195 der Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO; SR 312.0]) inkl. Auszug aus dem Betreibungsregister vom Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern (ABEV), Migrationsdienst, eingeholt (datierend vom 27. September 2022 [pag. 1314 ff.]). Weiter wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 3. November 2022 [pag. 1326]) und ein Leumundsbericht, inklusive Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 3. November 2022 [pag.