[Eröffnungsformel] 2. Berufung Gegen dieses Urteil vom 22. Februar 2022 meldete Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Schreiben vom 2. März 2022 fristgerecht die Berufung an (pag. 1209). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 30. Mai 2022 (pag. 1218 ff.). Am 21. Juni 2022 reichte Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein. Sie beschränkte die Berufung auf die angeordnete aufenthaltsbeendende Massnahme bzw. Landesverweisung gemäss Ziff.