Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 8. Februar 2019 in D.________ durch Erwerb, Einfuhr, Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln, alles zum eigenen Konsum, sowie durch Konsum von Betäubungsmitteln, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde. II. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der schweren Körperverletzung, begangen am 9. Juli 2019 in E.________, z.N. von F.________; 2. der Drohung, begangen in der Zeit vom 14. November 2020 bis 15. November 2020 in D.________, z.N. von G.________;