22 V. Verfügungen Der Beschuldigte wurde am 10. Juli 2019 erkennungsdienstlich erfasst (pag. 366). Mit Verfügung vom selben Datum wurde die Erstellung eines DNA-Profils angeordnet (pag. 364). Den zuständigen Behörden wird die notwendige Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) erteilt (Art. 16 Abs. 4 Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG und Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).