15. Amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt Z.________ Mit Verfügung vom 23. November 2020 wurde die amtliche Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung von F.________ durch Rechtsanwalt Z.________ im Vorverfahren auf CHF 2'250.25 bestimmt und festgehalten, über die Rückzahlungspflicht des Beschuldigten sei bei Abschluss des Verfahrens zu entscheiden (pag. 431). Zufolge der Schuldsprüche kann der Kanton Bern vom Beschuldigten die Erstattung der amtlichen Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung von F._____