14. Amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ Rechtsanwalt B.________ machte mit Kostennote vom 4. Januar 2023 einen Zeitaufwand von 15.47 Stunden sowie Auslagen von CHF 5.10 geltend (pag. 759). Diese Kostennote ist dem Aufwand des vorliegenden Verfahrens angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.___