Dies ergibt ein Nettoeinkommen von ca. CHF 4'000.00 pro Monat. Abzüglich einem Pauschalabzug von 20% für Krankenkasse, Steuern etc. ergibt dies eine Tagessatzhöhe von abgerundet CHF 100.00. 12.4 Bedingter Vollzug Wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten, so schiebt das Gericht den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in der Regel auf (Art. 42 Abs. 1 StGB). Es ist das Fehlen einer ungünstigen Prognose verlangt (Hug, in: Donatsch [Hrsg.], Kommentar StGB, 19. Auflage, Zürich 2013, N 6 zu Art. 42).