Die Kammer erachtet die Strafhöhe von 15 Tagessätzen als vertretbar und schliesst sich den Ausführungen der Vorinstanz an. 12.2 Täterkomponenten Bezüglich der Täterkomponenten kann auf das bereits Gesagte verwiesen werden (siehe Ziff. 11.4 oben). Allerdings bestehen keine einschlägigen Vorstrafen für eine Beschimpfung, weshalb die Täterkomponenten vorliegend neutral bewertet werden. 12.3 Tagessatzhöhe