16 Ausgang gehe, damit er nicht in «solche» Situationen gerate (pag. 736 Z. 2). Auch durch sozialen Rückzug ist es nicht möglich, sich nachhaltig von widrigen Lebenssituationen oder persönlichen Rückschlägen fernzuhalten. Zudem bestehen erhebliche Zweifel daran, dass es dem Beschuldigten gelingt, seinen Alkoholkonsum konsequent und längerfristig einzuschränken. Bereits früher hatte er angegeben, nur einmal im Monat Alkohol zu trinken, wenn es eine lustige Runde sei, oder wenn jemand Geburtstag habe (pag. 211 Z. 51 und pag. 236 Z. 153 ff.).