Die Vorinstanz stellte zutreffend fest, dass sich der Beschuldigte sogar insoweit gesteigert hat, als dass er sich nunmehr unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Drohung gegenüber einer Privatperson vor Gericht verantworten muss. Schliesslich zeigt auch die Einstellung des Beschuldigten zum Einreichen einer Steuererklärung, dass er sich um staatliche Vorschriften mit finanziellen Konsequenzen weitgehend foutiert (pag. 732 Z. 1 ff.). Geldstrafen reichen offenbar nicht aus, um den Beschuldigten an der Begehung weiterer Verbrehen oder Vergehen zu hindern.